Eigenmächtiger Urlaubsantritt- fristlose Kündigung?

Immer wieder aktuell: Eigenmächtiger Urlaubsantritt- fristlose Kündigung?

 

Die Selbstbeurlaubung eines Arbeitnehmers rechtfertigt regelmäßig eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB des Arbeitsvertrages nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

 

Falls der den beantragten Urlaub nicht bewilligt, ist der Gang zum Arbeitsgericht der richtige Weg, statt sich selbst Urlaub zu geben, z.B. durch eine einstweilige Verfügung.  

Liegt jedoch eine willkürliche Verweigerung des Urlaubs seitens des Arbeitgebers vor und wurde gegen die fristlose Kündigung geklagt, ist diese Art der Verweigerung im Rahmen der Abwägung, ob die Kündigung gerechtfertigt ist, vom Gericht mit zu berücksichtigen.

 

Rechtsanwalt Georg Wegmann, Nettetal

zugl. Fachanwalt für Arbeitsrecht

zugl. Fachanwalt für Verkehrsrecht