Rücktritt vom Kaufvertrag Kaufvertrag/Vertragsrecht/Verkehrsrecht Rücktritt vom Kaufvertrag, Urteil des OLG Frankfurt 14.11.2019, 16 Uhr 42/19: Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Sachmangels ist regelmäßig erst dann möglich, wenn zwei Nachbesserungsversuche des Verkäufers nicht zur Beseitigung des Mangels geführt haben. Dies gilt auch dann, wenn eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde. Rechtsanwalt Georg Wegmann Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht