Was bedeutet der Begriff "Fachanwalt"?

Sinnbild Fortbildung zum Fachanwalt

Ein Rechtsanwalt darf bis zu drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen. Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse werden in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs, und drei bestandene Leistungskontrollen (mit in der Regel fünfstündigen Klausuren) gefordert.

Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig.

 

Arbeitsrecht: 

Zum Erwerb der Erlaubnis den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führen zu dürfen, ist der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen zu erbringen.

100 von dem Bewerber bearbeiteter Fälle, von denen mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren sein müssen; außerdem müssen fünf Fälle aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrecht stammen, wobei als kollektives Arbeitsrecht hier auch das Individualarbeitsrecht gilt, wenn die Fälle Rechtsfragen aus dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts zum Gegenstand haben.

 

Familienrecht:

120 durch den Bewerber bearbeitete Fälle, von denen mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren sein müssen.

 

Verkehrsrecht:

160 durch den Bewerber bearbeiteten Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren.

Die Fälle müssen sich auf mindestens drei Bereiche der nachfolgenden von 1. bis 4. genannten Bereiche beziehen, davon in jedem dieser Bereiche mindestens 5 Fälle.

 

1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (nach Bürgerlichem Gesetzbuch und Straßenverkehrsgesetz, inklusive sozialrechtlicher Bezüge, zum Beispiel bei Wegeunfällen und im Arbeitsrecht für den Regress des Arbeitgebers bei grob fahrlässig verursachten Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (zum Beispiel das Kaufrecht, die Kraftfahrzeuginstandsetzung und -wartung und das Miet- und Leasingrecht von Fahrzeugen),

2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen (einschließlich der Wechselwirkung mit der öffentlich-rechtlichen Sozialversicherung, beispielsweise bei Invaliditätsfolgen und dem Anspruch auf Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer MdE von mindestens 20 %),

3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (vor allem hinsichtlich des Bußgeldkatalogs und dem Fahreignungsregister, aber auch der nationalen und europäischen Vorschriften über das Personenbeförderungsrecht),

4. das Verkehrsverwaltungsrecht, das vor allem aus dem Recht der Fahrerlaubnis (insbesondere auch der europarechtlichen Bezüge des Fahrerlaubnisrechts), aber zum Beispiel auch aus dem Straßenverkehrszulassungsrecht (Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) und verkehrsspezifischen Umweltrecht (Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung) besteht,

 

5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung (wie zum Beispiel der Direktanspruch gegen den Versicherer aus dem Pflichtversicherungsgesetz und den besonderen Verjährungs- und Verwirkungsbestimmungen).

 

 

 

WIE SIND DIE RECHTSANWÄLTE WEGMANN & WEGMANN IN NETTETAL ERREICHBAR?

 

Die Rechtsanwälte Wegmann & Wegmann in Nettetal, mit Rechtsanwalt Georg Wegmann und Rechtsanwältin Heike Wegmann, sind in der Kanzlei aus den Stadtteilen von Nettetal -  Breyell, Hinsbeck, Kaldenkirchen, Lobberich, Schaag und Leuth, sowie von Grefrath, Kempen, Viersen und Brüggen gut erreichbar.