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Standkosten bei Unfällen

 

 

Rechtsanwalt Unfallabwicklung Nettetal: Standkosten bei Unfällen

 

Das Abschleppen eines Autos ist an sich schon teuer, dazu kommen oft noch Standgebühren. Im Rechtsstreit zu einem Fall aus Sachsen, bei dem sich allein diese Verwahrkosten auf 4935 Euro summiert hatten, hat am nun der Bundesgerichtshof (BGH, 17.11.23 Az. V ZR 192/22) ein Urteil gesprochen.

 

Grundsätzlich dürfen Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwahrung des Fahrzeugs im Anschluss an den Abschleppvorgang entstehen, in Rechnung gestellt werden, so das Gericht.

 

Aber: Ohne weiteres ist das aber nicht möglich. Zum einen muss dem Urteil zufolge muss insbesondere die Abschleppfirma den Halter des Fahrzeugs unmittelbar im Anschluss über den Abschleppvorgang informieren. Zum anderen sei der Erstattungsanspruch zeitlich begrenzt, bis zu dem Moment, wenn der Halter die Herausgabe seines Wagens verlangt.

 

Wenn das Unternehmen dann allerdings anbietet, den Wagen im Gegenzug für die bis dahin entstandenen Kosten herauszugeben und der Halter diese nicht zahlen kann oder will, könnten die Verwahrkosten weiter steigen. Die Höhe legte der BGH nicht fest. Die Rede war von „ortsüblichen Kosten“.

 

Georg Wegmann

Rechtsanwalt in Nettetal

zugl. Fachanwalt für Arbeitsrecht

zugl. Fachanwalt für Verkehrsrecht