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Jeder Pkw muss einen Verbandskasten an Bord haben

Jeder Pkw muss einen Verbandskasten an Bord haben – und auch der Inhalt muss natürlich den Vorschriften entsprechen.

Ab 1. Februar 2022 gehören verpflichtend auch zwei Masken hinein.

 

Grundsätzlich ist die neue „DIN-Norm 13164“ zwar schon seit dem 1. Februar 2022 gültig, doch für Autofahrer gab es eine Übergangsfrist von einem Jahr. Die Art der Masken ist nicht vorgeschrieben: Ob man also medizinische Masken oder FFP2-Masken beilegt, spielt keine Rolle. Wegen des größeren Schutzfaktors empfiehlt sich allerdings die FFP2-Maske. Fehlt in einem Fahrzeug der Verbandskasten oder ist er unvollständig, droht bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro. Auch bei der HU wird der Inhalt kontrolliert.

 

 

Rechtsanwalt

Georg Wegmann

Nettetal

www.rae-wegmann.de

 

zuzüglich:

Fachanwalt Arbeitsrecht

Fachanwalt Verkehrsrecht