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Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn ist Illegales Rennen gegen sich selbst?

Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn ist Illegales Rennen gegen sich selbst?

 

Mit § 315d I StGB hat der Gesetzgeber u.a. in der Nr. 3 das „Rennen gegen sich selbst“ unter Strafe gestellt. Dieses ist dann nach dem Wortlaut des Gesetzes strafbar, wenn der grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelnde Fahrer mit der Absicht handelt, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Zu beachten ist, dass der Täter nur die Absicht haben muss, diese Geschwindigkeit zu erreichen. Nicht erforderlich ist, dass er sie tatsächlich auch erreicht, wobei das objektive Erreichen derselben natürlich ein Indiz für die Absicht ist.

Seit der 2017 erfolgten Einführung des „Renn-Paragraphen“ im Strafgesetzbuch kommt es zu einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren, bei denen dem Beschuldigten vorgeworfen wird, ein sogenanntes „Rennen gegen sich selbst“ ausgetragen zu haben. Daraus, dass sie u.a. mit häufig tatsächlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren sind wird ihnen letztlich angelastet, als sogenannte „Allein- oder Einzel-Raser“ unterwegs gewesen zu sein und dadurch den Straftatbestand des § 315d Abs.1 Nr.3 StGB erfüllt zu haben! Neben erheblichen Geld- oder Freiheitsstrafen steht dann regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis und nicht selten zusätzlich die Einziehung des Tat-Fahrzeugs zur Debatte. 

In der derzeitigen Gesetzesfassung sieht der Paragraph vor, dass sich jener Kraftfahrzeugführer strafbar macht, der sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos im Straßenverkehr fortbewegt, „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Ob dies verfassungsmäßig ist, ist derzeit noch unklar.

Vor dem Hintergrund heftigster drohender Rechtsfolgen (Geld- oder Freiheitsstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis mit langer Sperrfrist für die Wiedererteilung; drohende MPU; Einziehung des Fahrzeugs!) sollte aktuell niemand den Tatvorwurf des „Einzel-Rasens“ hinnehmen, ohne ihn von einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen.