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Unfall - Gutachter - Bagatellgrenze beachten

Unfall - Gutachter - Bagatellgrenze beachten

 

Ab wann ist es zulässig, bei einem Unfallschaden einen Gutachter zu beauftragen, ohne befürchten zu müssen, auf den Kosten sitzen zu bleiben?

Die von der Rechtsprechung in Anlehnung an die BGH-Rechtsprechung (30.11.2004 - VI ZR 365/03) überwiegend bei etwa 750 € gezogene Bagatellgrenze,

bei deren Überschreitung die Einholung eines Schadengutachtens als schadenrechtlich erforderlich angesehen wird, wird vom AG München als nicht mehr zeitgemäß angesehen.

Stattdessen sympathisiert das Gericht mit etwa 1.000 € brutto als Schwelle (AG München, Urteil vom 15.9.2015 - 344 C 16121/15).

Vorsicht ist also geboten, bei einer Schadenssumme unter € 1.000,- brutto.