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Handyverbot gilt auch für Fahrradfahrer

Handyverbot gilt auch für Fahrradfahrer.

Das Handyverbot beim Führen eines Fahrzeuges gilt übrigens auch für Radfahrer.

Wird ein Fahrradfahrer beim Radeln mit dem Mobiltelefon in der Hand erwischt, muss er eine Geldbuße in Höhe von 55,00 € bezahlen. (vgl. BkatVO-Nr. 246.4)