Resttreibstoff im Tank als Schaden? Treibstoff im Tank des zum Restwert zu verkaufenden Unfallwagen ist für den Geschädigten verloren. Wenn er aber- und das sollte man bei den heutigen Benzinpreisen- Angaben zur verbliebenden Menge machen kann, wird der Schaden geschätzt. Der Gutachter sollte ein Foto von der Tankanzeige machen, bei eingeschalteter Zündung. (AG Germersheim, Urteil 08.03.2012 1 C 473/11) Rechtsanwalt Georg Wegmann Nettetal www.rae-wegmann.de zuzüglich: Fachanwalt...