Wer z.B. als Pflegekraft wesentliche Kraft zur Durchsetzung an sich notwendiger Hygienemaßnahmen anwendet, also z.B. schlägt, stößt oder grob zufasst und dadurch die Gegenwehr eines dementen Heimbewohners bricht,
Weniger Leistung: Kündigung!
Es gibt nicht nur die verhaltensbedingte Kündigung ohne Verschulden, sondern auch die personenbedingte Kündigung aufgrund leistungsschwachen Verhaltens.
Der Ausspruch einer Kündigung mit Begründung in der Corona Pandemie bedarf bei Anwendbarkeit des Kündigungs-Schutz-Gesetzes (KSchG) einen personenbedingten oder verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Kündigungsgrund: 1. Eine arbeitgeberseitige Kündigung kann zunächst auf einen Grund, der in der Person des Arbeitnehmers liegt, gestützt werden. Der wohl häufigste – und auch im Hinblick auf den Corona-Virus naheliegende – Unterfall der personenbedingten Kündigung, ist der...