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Überstunden – Was Arbeitnehmer beweisen müssen

Überstunden – Was Arbeitnehmer beweisen müssen

 

1,7 Millionen Überstunden wurden in Deutschland im Jahr 2021 gemacht.

Nur: wann müssen die bezahlt werden?

 

Dazu das BAG, Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21:

Ein Auslieferungsfahrer verlangte von seinem Arbeitgeber insgesamt 5.222,67 € als Bezahlung für geleistete Überstunden. Trotz einer technischen Arbeitszeiterfassung habe er stets die Pausen durchgearbeitet, behauptete er vor Gericht. 

Allerdings wurde die Klage abgewiesen. Der Arbeitgeber muss die Überstunden nicht bezahlen, weil der Arbeitnehmer die zusätzliche Arbeitszeit nicht hinreichend beweisen konnte. Die Richter stellten in ihrem Urteil auch gleich fest, was Arbeitnehmer beweisen müssen, damit Überstunden bezahlt werden. Arbeitnehmer müssen darlegen, dass sie:

  • über die normale Arbeitszeit hinaus gearbeitet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers dazu bereit gehalten zu haben und
  • die Überstunden vom Arbeitgeber ausdrücklich oder stillschweigend angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt wurden.

Die vorhandene Arbeitszeiterfassung reichte nicht aus als Beweis für das Durcharbeiten der Pausen, da diese nur Beginn und Ende der Arbeitszeit aber keine Pausen erfasst.

 

Georg Wegmann

Rechtsanwalt

zugl. Fachanwalt für Arbeitsrecht

zugl. Fachanwalt für Verkehrsrecht