· 

Rücktritt vom Kaufvertrag

Rücktritt vom Kaufvertrag

Kaufvertrag/Vertragsrecht/Verkehrsrecht

 

Rücktritt vom Kaufvertrag, Urteil des OLG Frankfurt 14.11.2019, 16 Uhr 42/19:

 

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Sachmangels ist regelmäßig erst dann möglich, wenn zwei Nachbesserungsversuche des Verkäufers

 

nicht zur Beseitigung des Mangels geführt haben. Dies gilt auch dann, wenn eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde.

 

Rechtsanwalt Georg Wegmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht