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Dieselskandal: Neue, gigantische Klagewelle?

Dieselskandal: Neue, gigantische Klagewelle?

 

Nach einem aktuellem EuGH-Urteil vom 21.03.23 können Diesel-PkW-Käufer schon bei Fahrlässigkeit der Hersteller bei illegaler Abschalteinrichtung, wie Thermofenstern, auf Schadensersatz hoffen. Auch Wohnmobile sind betroffen.

 

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat in einem Vorlageverfahren des Landgerichts (LG) Ravensburg entschieden, dass Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegen den Fahrzeughersteller einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist (Az. C-100/21).

 

Zudem entschied der EuGH, dass das Unionsrecht neben allgemeinen Rechtsgütern auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller schützt, wenn dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist.

 

Letzteres bedeutet ein mögliches wirtschaftliches Fiasko für die Autoindustrie in Form einer neuen Klagewelle. Daraus folgt nämlich, dass Autohersteller schon bei bloßer Fahrlässigkeit haften (§ 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. dem drittschützenden Unionsrecht), wenn sie eine illegale Abschalteinrichtung in Diesel-PkW verbauen.

 

Eine Haftung wegen bloßer Fahrlässigkeit hat der Bundesgerichtshof (BGH) bislang strikt abgelehnt. 

 

Rechtsanwalt Georg Wegmann

zugl. Fachanwalt für Arbeitsrecht

zugl. Fachanwalt für Verkehrsrecht