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Geschwindigkeit

Geschwindigkeit 

 

Das OLG Düsseldorf hatte sich mit folgendem Fall beschäftigt: Ein Autofahrer wurde mit 58 km/h zu schnell auf einer Autobahn geblitzt, € 600,- und 1 Monat Fahrverbot standen an. Das Tempolimit auf der linken Seite der Autobahn war, so der Betroffene, durch ein anderes Auto verdeckt worden. Ein weiteres Schild war an der rechten Seite gut sichtbar aufgestellt. Der Betroffene fuhr wesentlich schneller, wendete sich gegen den Bußgelbescheid und begründete dies damit, dass das auf der rechten Seite aufgestellte Schild nur für den Einfädelungsstreifen rechts und nicht für ihn links gültig sei. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Amtsgesichts, wonach das Schild auf der rechten Seite auf allen Fahrstreifen wirksam ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.3.2022, Az.: 2 Rbs 31/22). Der Regelungsbereich eines rechts aufgestellten Verkehrszeichen umfasst im Sinne einer quer zur Fahrbahn verlaufenden Linie sämtliche Fahrstreifen.

 

Rechtsanwalt Georg Wegmann

zugl. Fachanwalt für Arbeitsrecht

zugl. Fachanwalt für Verkehrsrecht