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Kürzung der Gutachterkosten beim Unfall

Kürzung der Gutachterkosten beim Unfall

Gerne werden auch die Gutachterkosten von Versicherungen gekürzt, z.B. bei den Fahrtkosten. Auch wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug noch fahrfähig und verkehrssicher ist, muss der Geschädigte nicht zum Gutachter fahren, damit in den Gutachterkosten keine Fahrkosten entstehen, so das  AG Grünzburg Urteil vom 13.08.2015 496/15.

 

Rechtsanwalt

Georg Wegmann

Nettetal

www.rae-wegmann.de

 

zuzüglich:

Fachanwalt Arbeitsrecht

Fachanwalt Verkehrsrecht