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Fachanwalt für Verkehrsrecht: Verkehrsunfall und Haushaltsführungsschaden

Fachanwalt für Verkehrsrecht: Verkehrsunfall und Haushaltsführungsschaden

 

Eine tägliche Situation: Im Rahmen eines Unfalls wird eine den Haushalt führende Person verletzt und fällt aus. Wird der haushaltsführende Ehegatte im Rahmen eines Verkehrsunfalles verletzt, steht ihm ein eigener Schadensersatzanspruch zu. Auch einem Alleinstehenden mit eigenem Haushalt steht ein Ersatzanspruch im Rahmen der sogenannten vermehrten Bedürfnisse zu. Auch in der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ist es so, dass die Lebenspartner sich gegenseitig nicht nur Barunterhalt, sondern auch Haushaltsführung schulden. Die Situation ist daher rechtlich mit der Ehe vergleichbar. Da dem Haushaltsführenden kein konkretes, bezifferbares Einkommen entgeht, ist die Höhe des Schadens schwer zu berechnen. Demgemäß wird folglich vielfach eine Schadensschätzung vollzogen. Eine Einstellung einer Ersatzkraft ist nicht erforderlich, der Ausfall des Haushaltsführenden kann und wird i. d. R. durch Mehrarbeit der verbleibenden Familienmitglieder, Hilfeleistungen Dritter etc. aufgefangen. Es werden ortsübliche geschätzte Stundensätze einer fiktiven Hilfskraft herangezogen, die bislang im Bereich von 10,00 € je Stunde lagen. In Anbetracht der Anhebung des Mindestlohns, wird auch dieser Betrag angehoben werden müssen.

 

Rechtsanwalt

Georg Wegmann

Nettetal

www.rae-wegmann.de

 

zuzüglich:

Fachanwalt Arbeitsrecht

Fachanwalt Verkehrsrecht