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Resttreibstoff im Tank als Schaden?

Resttreibstoff im Tank als Schaden?

 

Treibstoff im Tank des zum Restwert zu verkaufenden Unfallwagen ist für den Geschädigten verloren. Wenn er aber- und das sollte man bei den heutigen Benzinpreisen- Angaben zur verbliebenden Menge machen kann, wird der Schaden geschätzt.

Der Gutachter sollte ein Foto von der Tankanzeige machen, bei eingeschalteter Zündung. 

(AG Germersheim, Urteil 08.03.2012 1 C 473/11)

 

Rechtsanwalt

Georg Wegmann

Nettetal

www.rae-wegmann.de

 

zuzüglich:

Fachanwalt Arbeitsrecht

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