Resttreibstoff im Tank als Schaden?
Treibstoff im Tank des zum Restwert zu verkaufenden Unfallwagen ist für den Geschädigten verloren. Wenn er aber- und das sollte man bei den heutigen Benzinpreisen- Angaben zur verbliebenden Menge machen kann, wird der Schaden geschätzt.
Der Gutachter sollte ein Foto von der Tankanzeige machen, bei eingeschalteter Zündung.
(AG Germersheim, Urteil 08.03.2012 1 C 473/11)
Rechtsanwalt
Georg Wegmann
Nettetal
www.rae-wegmann.de
zuzüglich:
Fachanwalt Arbeitsrecht
Fachanwalt Verkehrsrecht