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PCR Test anordnen?

PCR Test anordnen?

 

Arbeitgeber dürfen ihren Angestellten Coronatests vorschreiben. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil entschieden (Aktenzeichen 5 AZR 28/22). Die Testpflicht müsse jedoch verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen. Zur Begründung führt das Gericht an, dass Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht hätten und könnten im Interesse des Arbeitsschutzes Weisungen erteilen, um Leben und Gesundheit zu schützen.