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Unfallabwicklung, Abrechnung auf Gutachtenbasis

Unfallabwicklung, Abrechnung auf Gutachtenbasis:

 

Kommt es zu einem Unfall mit Sachschaden, kann fiktiv z.B. auf Grundlage eines Gutachtens abgerechnet werden.

Wird der PKW zum Teil repariert, und wählte der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, kann er den Ersatz von Umsatzsteuer nicht verlangen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen einer durchgeführten Reparatur oder Ersatzbeschaffung tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist.

Eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensberechnung ist insoweit nicht zulässig.

 

BGH, Urteil vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19 . Hierdurch soll u.a. verhindert werden, dass sich der Geschädigte unter Missachtung des schadensrechtlichen Bereicherungsverbots (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, VersR 2020, 174 Rn. 11) die ihm vorteilhaften Elemente der jeweiligen Berechnungsart aussucht ("Rosinenpicken").

 

Rechtsanwalt Georg Wegmann, Nettetal 

zug. Fachanwalt für Arbeitsrecht

zugl. Fachanwalt für Verkehrsrecht