Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ?
Das Lesen einer offensichtlich an einen anderen Adressaten gerichtete Email sowie das Kopieren und die Weitergabe des Emailanhangs (privater Chatverlauf) an Dritte kann im Einzelfall eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen, auch wenn eine Zugriffsberechtigung auf das Emailkonto für dienstliche Tätigkeiten vorliegt.
LAG Köln, Urt. v. 02.11.2021 – 4 Sa 290/21 – (ArbG Aachen) (Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt)
Rechtsanwalt Georg Wegmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Nettetal