Handy am Steuer
Nach einem Beschluss des OLG Hamm vom 29.09.2019 4 RBs 4 307/19 ist auch das Wegdrücken eines eingehenden Anrufs auf einem Handy eine ordnungswidrige Nutzung desselben nach § 23 Abs. 1 a StVO. Damit mindestens €100,- Bußgeld und 1 Punkt.