Corona und Mietwagen

Corona und Mietwagen

 

Nach dem Urteil des Amtsgericht Duisburg vom 5.6.2021 Aktenzeichen 9C 108/21, sind die Mietwagenkosten bei einem Unfall auch dann zu erstatten, wenn man nur 25 km in vier Tagen zurücklegt. Da der Anmietungszeitraum in den Beginn der Corona Pandemie fällt, ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar.

 

Rechtsanwalt Georg Wegmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht

www.rae-wegmann.de 

 

02157/128851