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Überschuldung- Kündigung des Arbeitsvertrages?

Überschuldung- Kündigung des Arbeitsvertrages?

 

Die Überschuldung eines Arbeitnehmers kann für eine personenbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses unter Umständen herangezogen werden. Je nach Arbeitsaufgabe kann die Eignung für die vertraglich geschuldete Tätigkeit entfallen, jedenfalls dann wenn sie in relativ kurzer Zeit zu häufigen Lohnpfändungen führt und sich aus der Art und der Höhe der Schulden ergibt, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich nach längerer Zeit in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben wird. Oder kurz gesagt, wenn hoffnungslos überschuldet, dann ist eine personenbedingten Kündigung möglich, so das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.10.1992 Aktenzeichen 2 AZR 188/92.

 

Rechtsanwalt Georg Wegmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht

www.rae-wegmann.de 

 

02157/128851