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Fahrverbot für Fahrer mit "Vorgeschichte"

Fahrverbot für Fahrer mit "Vorgeschichte"

 

Wer beim Autofahren telefoniert, kann nicht nur eine Geldbuße und Punkte in Flensburg bekommen, sondern auch ein Fahrverbot bis zu drei Monaten. So ist es z.B. wenn beim Telefonieren am Steuer der Fahrer andere gefährdet oder einen Unfall verursacht.

 

Aber: Auch wenn nichts passiert, ist ein Fahrverbot als Denkzettel möglich, wenn Fahrer zuvor schon beharrlich Pflichten im Verkehr verletzt hatte. Das bayerische Oberlandesgericht sah einen

solchen Fall bei einem Fahrer, der im Jahre 2019 sein Handy im Auto genutzt hatte und bereits im Jahr 2018 vier mal aufgefallen war, einmal ebenfalls wegen unzulässiger Handynutzung, dreimal wegen Tempoverstößen. Hier wurde ein Fahrverbot verhängt, BayOLG Ob OWi 1997/19.

 

Georg Wegmann Rechtsanwalt, Nettetal zugl. 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht 

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