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Unfallrecht - Personenschäden - Sachschäden

Unfallrecht - Personenschäden - Sachschäden

 

Im Unfallrecht, z.B. nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir die Regulierung und Bearbeitung der juristischen Unfallfolgen.

Wir vertreten Sie gegenüber den beteiligten Versicherungsunternehmen und den Behörden sowie gegenüber Ihrem Unfallgegner.

Neben dem Sachschaden und den sich daraus ergebenden Streitigkeiten wegen Kürzung der Versicherungsleistung ist der Personenschaden ein großes Betätigungsfeld von uns. Kamen Sie körperlich zu Schaden, zählt die Prüfung, Klärung und Regelung von Schadensersatz– und Schmerzensgeldansprüchen zu unseren Aufgaben. Hierzu steht Ihnen Rechtsanwalt Georg Wegmann als Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Seite.

Die eigenen Anwaltskosten sind bei einem unverschuldeten Unfall eine Schadensposition wie die Reparaturkosten. Der Gegner hat daher auch Ihre Anwaltskosten zu tragen. Es kommt folglich nicht darauf an, ob sich der Versicherer des Unfallgegners mit der Zahlung des Schadens im Verzug befindet.

Im Zusammenhang mit einem Unfall kommt es häufig auch zum Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Gleiches gilt bei Alkohol am Steuer.

 

Folgen von Unfällen sind häufig verkehrsrechtliche Strafverfahren (Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Fahrerflucht) sowie Bußgeldverfahren (z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstößen, Abstandsunterschreitungen).

In diesen und anderen Fällen stehen wir Ihnen als Verteidiger zur Seite.

Rechtsanwalt Georg Wegmann berät Sie in allen verkehrsrechtlichen Fragen. Häufig kann er hier als Fachanwalt für Verkehrsrecht den drohenden Entzug der Fahrerlaubnis abwenden.

 

Rechtsanwalt

Georg Wegmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

02157/128851

info@rae-wegmann.de