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Blitzer-Apps und Radarwarner verboten

Blitzer-Apps und Radarwarner verboten

 

Beliebt sind sie, die Blitzer Apps auf dem Handy, die Radarfallen und Starenkästen melden, bevor es zu spät ist. Die Apps ermitteln wie die einfachen GPS-Warngeräte die Fahrzeugposition über GPS, greifen auf eine Koordinaten-Datenbank im Internet zurück und warnen vor bekannten Blitzerstandorten. Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Fahrzeugführer/innen jedoch kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

 

Bei Missachtung droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wer das Handy während der Fahrt zur Nutzung einer Blitzer-App oder eines Radarwarners in der Hand hat, muss sogar mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die reine Installation einer App hingegen ist nicht strafbar, sondern nur ihr Gebrauch. Betriebsbereit bedeutet, dass die Blitzer-App oder der Radarwarner aktiv ist.

 

Rechtsanwalt

Georg Wegmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

02157/128851

info@rae-wegmann.de