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Weniger Leistung: Kündigung!

Weniger Leistung: Kündigung!

 

Es gibt  nicht nur die verhaltensbedingte Kündigung ohne Verschulden, sondern auch die personenbedingte Kündigung aufgrund leistungsschwachen Verhaltens.

Eine auf Schlecht- oder Minderleistung des Arbeitnehmers beruhende Kündigung kann als personenbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, jedoch nicht von ihm verschuldet sein müssen, zu einer nach dem Vertrag vorausgesetzten Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht in der Lage ist. 

 

Wenn also die Arbeitsleistung im Durchschnitt zu vergleichbaren Arbeitnehmern deutlich unterschritten wird, kommt, mit oder ohne Verschulden, die personenbedingte Kündigung in Betracht.