Beim Radfahren über das Handy Musik hören

 

Beim Radfahren über das Handy Musik hören

 

Beim Fahrradfahren ist es nicht nur problematisch, wenn das Mobiltelefon während der Fahrt in den Händen gehalten wird. Manche tragen es beim Fahren in der Jackentasche und hören mit Kopfhörer zum Beispiel Musik beziehungsweise einen Podcast vom Handy oder folgen beim Radeln den Kommandos einer Navi-App. Das kann eine Beeinträchtigung des Gehörs und damit einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1 StVO darstellen, das Bußgeld  hierfür beträgt mindestens 10,00 € (mit Gefährdung 25,00 €, mit Unfall 35,00 €) – vgl. dazu BKatVO-Nr. 107.

Die Frage ist nur, wann liegt hier eine Beeinträchtigung des Gehörs vor – eine wichtige Voraussetzung des o. g. Bußgeldtatbestandes.

Urteile dazu gibt es sehr wenige.