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Trotz Impfung in Quarantäne

Bereits gegen das Coronavirus geimpfte Menschen müssen sich laut einem Urteil bei Ansteckung eines Haushaltsmitglieds trotzdem zwei Wochen lang isolieren.

Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße lehnte den Eilantrag eines bereits geimpften Ehepaars gegen die Dauer der Isolierung ab. Deren Tochter hatte sich mit Corona infiziert. Das Gericht begründet dies damit, dass es bislang keinerlei Belege dafür gebe, dass Geimpfte nicht erkrankten.

(Az. 5 L 242/21.NW und 243/21.NW)