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Widerruf des Kilometerleasingvertrages möglich?

Widerruf des Kilometerleasingvertrages möglich?

 

Beim Kfz -Leasen kauft der Kunde das Auto nicht, sondern zahlt über einen vereinbarten Zeitraum monatliche Raten für die Nutzung, wie eine Miete. Anschließend gibt er das Auto im Normalfall zurück, es gibt Kilometer- und Restwertleasing. Entweder wird vereinbart, wie viele Kilometer der Kunde voraussichtlich fährt, oder es wird festgelegt, wie viel das Auto am Laufzeit-Ende noch wert sein dürfte.

Wird der Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert, beginnt grundsätzlich die 14-Tage-Frist für den Widerruf gar nicht zu laufen. Der Vertrag kann dann noch nach Jahren widerrufen und rückabgewickelt werden. Der Fall, den die BGH-Richter jetzt entschieden haben: Der Kläger hatte seinen Kilometer-Leasingvertrag Anfang 2015 abgeschlossen. Den Widerruf erklärte er im März 2018 - wegen, wie er sagt, fehlender Pflichtangaben in der Widerrufsblehrung. Von der Leasinggesellschaft forderte er rund 20 000 Euro zurück.

 

Klarer Fall?

Verbraucher haben beim Leasen mit Kilometerabrechnung kein Widerrufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Bisher war die Rechtslage unklar.

Ein Widerrufsrecht sei hier «unter jedem rechtlich denkbaren Gesichtspunkt» zu verneinen. Das Kilometer-Leasing erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen, so das Gericht (Az. VIII ZR 36/20).

 

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 506 BGB) sieht in drei Fällen ein Widerrufsrecht vor: wenn der Leasing-Kunde per Vertrag verpflichtet ist, das Auto nach der Laufzeit zu kaufen; wenn die Leasingfirma berechtigt ist, das am Ende zu fordern; oder wenn mit Restwert-Garantie geleast wird. Diese Aufzählung sei abschließend, so der BGH. Der Gesetzgeber habe sich an einer EU-Richtlinie orientiert und das Widerrufsrecht ganz bewusst nicht auf sämtliche Finanzierungsgeschäfte erweitert.

Somit kann ein Kilometerleasingvertrag nicht widerrufen werden.