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Jobcenter muss Laptopkosten erstatten

Jobcenter muss Laptopkosten erstatten

 

Wieder eine Lockdown Verlängerung und die Schule findet zu Hause statt, digital.

 

Laptop, Tablet und Co. sind gerade in Zeiten der Corona-Krise auch zu Hause dringend nötig. Insbesondere für Hartz IV Empfänger wird die Anschaffung der nötigen technischen Geräte schnell zur finanziellen Belastungsprobe. 

Ein Urteil des Sozialgerichts Köln und des Landessozialgerichts Erfurt schaffen da Abhilfe: 

 

Die Kölner Richter entschieden, dass das Jobcenter für die Anschaffung eines Schul-Laptops samt Drucker aufkommen muss (Urteil v. 11.08.2020, Az.: S 15 AS 456/2019). Nach dem aktuellem Urteil vom 08.01.21 des LSG Thüringen bis zu € 500,- (AZ L 9 AS 862/20 B). 

 

Ohne internetfähiges Gerät ist ein Zugriff auf die Schulcloud nicht möglich, so das Gericht.