Reifenwechsel
Nach einem Urteil des Landgerichts München II muss sich ein Autofahrer 50 km nach einem Reifenwechsel noch einmal vergewissern, dass die Schrauben richtig angezogen wurden. Tut er das nicht
und kommt es zu einem Unfall, ist ein Mitverschulden anzusetzen von 1/3.
Urteil vom 09.04.20, 10 O 3894/17, nicht rechtskräftig