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Corona- Fahrtengemeinschaften im Auto noch erlaubt?

Corona- Fahrtengemeinschaften im Auto noch erlaubt?

 

Es heißt erneut wieder, Kontakte auf das Nötigste beschränken, Maskenpflicht nahezu überall.

Es dürfen sich nur Angehörige des eigenen Hausstands mit denen eines weiteren in der Öffentlichkeit treffen - insgesamt nicht mehr als zehn Personen. Drei oder mehr Personen aus drei unterschiedlichen Hausständen dürften demnach sich nicht mehr gemeinsam treffen.

Damit ist fraglich, was das Auto ist: privater Raum oder doch öffentlich?

Dazu gibt es wenig an Rechtsprechung, aktuell gibt es dazu einen Beschluss des AG Stuttgart vom 08.09.20, (Az.: 4 OWi 177 Js 68534/29), wonach ein Auto nicht dem öffentlichen Raum zuzuordnen ist. Nur, dies ist  keine allgemeinverbindliche Entscheidung, jedes Land kann anders entscheiden.

In Anbetracht der Alternative - nämlich überfüllte Busse und Bahnen - ist das Risiko eines Bußgeldes aber zu vernachlässigen. Zudem sollte man es gerichtlich klären lassen.