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Fristlose Kündigung wegen Ankündigung Krankheit

Fristlose Kündigung wegen Ankündigung Krankheit

 

Nach der Rechtsprechung des BAG (Bundesarbeitsgerichts) ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehender Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht nachkommen sollte, an sich geeignet, eine wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben. Dies ist unabhängig davon, ob  später tatsächlich eine Erkrankung auftritt .

Dem Arbeitnehmer wird hier zum Verhängnis, dass er ein Druckmittel gegen den Arbeitgeber einsetzt.