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Maskenpflicht in Schulen bestätigt

Maskenpflicht in Schulen bestätigt

Maskenpflicht in Schulen bestätigt

Die in der nordrhein-westfälischen Coronabetreuungsverordnung angeordnete Pflicht, während des Schulunterrichts grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Donnerstag und wies Eilanträge von drei Schülern ab. Angesichts der Gefahren durch die Corona-Pademie sei die Maskenpflicht verhältnismäßig und erforderlich, so das Gericht (Beschl. v. 20.08.2020, Az. 13 B 1197/20.NE). Masken leisten einen Beitrag dazu, erneute Schulschließungen zu vermeiden, da sie die Viren eindämmen.