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Audi Dieselskandal – My Right verliert

Das LG Ingolstadt hat eine der umfangreichsten Klagen im Dieselskandal abgewiesen. Myright hatte sich Schadensersatzforderungen von 2.800 Audi-Käufern abtreten lassen, doch die Abtretungsvereinbarungen sind laut Gericht nichtig.

 

Ein sehr umfangreiches Verfahren im VW-Dieselskandal hat ein plötzliches Ende gefunden. Der Rechtsdienstleister Myright hatte sich Forderungen von 2.800 Audi-Käufern abtreten lassen und die VW-Tochter auf 77 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Das LG erklärte die Abtretungsvereinbarungen aber für nichtig, weil sie die Autokäufer unzumutbar benachteilige (Urt. v. 07.08.2020; Az: 41 O 1745/18).

 

Das Gericht erklärte im vorliegenden Fall, dass bereits die einzelnen Abtretungsvereinbarungen nichtig seien, da sie aufgrund einer die Käufer benachteiligenden Regelung nicht mehr von der Inkassodienstleistungsbefugnis der Klägerin nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gedeckt seien.

 

Sollte nämlich einer der Käufer einen Vergleich widerrufen, wäre für ihn die gesamte Rechtsverfolgung nicht mehr kostenfrei, so das Gericht. Daraus folge "sowohl ein unzulässiger wirtschaftlicher Druck für den jeweiligen Käufer als auch ein Interessenskonflikt zwischen dem Käufer und der Klägerin". Dies benachteilige den Audi-Käufer unzumutbar, weshalb die Abtretungsvereinbarung nichtig sei. Damit fehlt die Befugnis, die Forderungen geltend zu machen.

 

 

Myright wirbt damit, die Abtretung der Forderungen erspare den Autokäufern alle Prozessrisiken und Kosten. Dafür behält das Unternehmen im Erfolgsfall 35 Prozent der erstrittenen Gelder.

 

 

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.