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Corona-Warn-App der Bundesregierung

Darf der Arbeitgeber anordnen, die Corona-Warn-App zu nutzen?

Die Corona App ist da- Zulässige Weisung des Arbeitgebers, diese zu nutzen?

 

 

Die Nutzung der  App soll freiwillig bleiben. Das hat auch einen guten Grund, denn es gibt kein Gesetz, das die Bundes- oder Landesregierungen ermächtigen könnte, Menschen dazu zu zwingen, eine Anwendung zu installieren. Eine andere Frage, die im Raum steht, dreht sich um das Weisungsrecht des Arbeitgebers.

 

Darf dieser Mitarbeiter/innen anweisen, diese App zu nutzen?

 

Das stellt zunächst einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar, der nur in extremen Fällen vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt sein kann. Die Frage der Zulässigkeit einer solchen Weisung setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus. Dabei geht es um das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, das Grundrecht des Arbeitgebers auf unternehmerische Freiheit aber auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die Gesundheit seiner Arbeitnehmer/innen zu schützen.

 

Dem Arbeitgeber steht zwar ein Weisungsrecht gegenüber seinen Mitarbeitern/innen zu. Das ist aber zunächst auf den betrieblichen Bereich beschränkt, wohingegen das Privatleben grundsätzlich seinen Weisungen entzogen ist. Zudem ist zu bedenken, dass die Notwendigkeit der Nutzung der App von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein wird. In Bereichen, in denen Kontakt unvermeidbar ist und das Wissen um eine mögliche Infektion existenziell für den Schutz der Patienten ist, kann eine Anordnung sinnvoll sein – etwa in einem Pflegeheim oder Krankenhäusern, aber dann auch nur auf Firmenhandys.  Jedoch auch nur, wenn keine andere geeignete Maßnahme greifen würde.

 

Pauschal kann die Frage also nicht mit Ja oder Nein beantwortet werden.