· 

Automatische Verlängerung von Verträgen?

Automatische Verlängerung von Verträgen?

Oft ist in Verträgen eine Regelung enthalten, dass diese sich automatisch verlängern, wenn der Vertrag nicht  gekündigt wurde. Aber solche Regelungen sind nicht immer wirksam vereinbart und verstoßen ggfls. gegen das Gesetz:

 

So ist es notwendig, dass die Verlängerungsklausel im Vertrag wiederzufinden ist und nicht irgendwo in den Anlagen (AGB) zum Vertrag. Aus dem Hinweis im Formularvertrag, die Anlagen zum Vertrag mit "Informationen für Verbraucher" seien zu "beachten", ergibt sich entgegen § 305 Abs. 2 BGB nicht ausdrücklich, dass diese Anlagen auch Regelungen zum Vertragsinhalt enthalten. Von solchen wichtigen Regelungen muss die Möglichkeit gegeben sein, in zumutbarer Weise Kennntis zu nehmen. Die Regelung zur Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist ist daher nicht Bestandteil des Vertrags. Da die Verlängerungsklausel  zusammen mit der Regelung der Kündigungsfrist gelten sollte, ist die Verlängerungsklausel damit insgesamt unwirksam.

 

BGH Urteil v. 28.5.2020 - I ZR 40/19