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Corona - Klagefrist bei Kündigung

Corona -  Verlängerung der Klagefrist bei Kündigung

Aufgrund der epidemischen Lage ist eine Verlängerung der Klagefrist bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages geplant. Danach gilt bis zum 31.12.20 eine Verlängerung der Frist auf 5 Wochen, statt wie bisher, 3 Wochen. Voraussetzung für die Verlängerung der Klagefrist auf 5 Wochen ist, dass das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach §5 IfSG festgestellt ist.