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Gelnägel am Arbeitsplatz - erlaubt?

Arbeitgeber haben ein Direktionsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dieses Recht ist durchaus weitgehend und betrifft auch sonstige Maßnahmen, die mit der eigentlichen Tätigkeit nicht unmittelbar zusammenhängen. Das Verbot in einer Dienstanweisung z. B. in Bezug auf das Tragen von lackierten Fingernägeln und Gelnägeln ist wirksam und zwar in einem Altenheim zum Schutz der Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner.

Dabei muss der Arbeitergeber die wesentlichen Umstände des Einzelfalls abwägen und die beiderseitigen Interessen berücksichtigen.