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Krankheitsbedinge außerordentliche Kündigung

Häufige Kurzerkrankungen können einen Dauertatbestand nach § 626 II BGB sein, der einen Grund für eine Kündigung des Arbeitsvertrages gibt. Kündigungsgrund ist nicht die Erkrankung als solche, sondern die negative Gesundheitsprognose und eine daraus resultierende erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen.