· 

Nutzungsausfall nach Unfall- aber wie lange?

Nach der unfallbedingten Beschädigung eines dann nicht mehr fahrbereiten Kfz stellt sich die Frage, wie lange der Nutzungsausfall geltend gemacht werden kann. Der Ausfallschaden ist nicht nur für die reine Reparaturzeit geschuldet, wenn das Kfz nicht mehr genutzt werden kann, sondern für die "erforderliche" Ausfallzeit. Das bedeutet in jedem Falle, dass zunächst der Eingang des Gutachtens abgewartet werden darf und auch mindestens eine Nacht drüber geschlafen werden darf. Diese Zeit kommt also noch "oben drauf".